Gerontopsychiatrische Tagespflege
 

Finanzierung

 

Wir beraten bei Finanzierungsfragen

Wenn Sie sich entschieden haben, Tagespflege in Anspruch zu nehmen, helfen wir Ihnen gerne beratend bei den weiteren Schritten.
Damit die Pflegekasse einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt, ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit notwendig. Dafür zuständig ist der Medizinische Dienst der Pflegekassen. Dort wird die Einstufung in eine Pflegestufe vorgenommen. Die Höhe der übernommenen Kosten richtet sich nach der ermittelten Pflegestufe.

Kosten, die die BesucherInnen selbst tragen müssen, übernimmt bei bestimmten Vorraussetzungen der örtliche Sozialhilfeträger.


Der Aufenthalt in der Tagespflege wird nach feststehenden Tagessätzen berechnet.


Ein Tagessatz setzt sich wie folgt zusammen:

  • Pflegebedingte Kosten (je nach Pflegestufe 0 – III)
  • Hol- und Bringedienst
  • Investive Kosten
  • Unterkunft und Verpflegung

Sie möchten sich einen Eindruck von unserer Arbeit in der Tagespflege verschaffen? Dann vereinbaren Sie doch einfach einen Termin für ein ausführliches Informationsgespräch oder nutzen die Möglichkeit einen kostenlosen Probetag in der Tagespflege zu verbringen.