| Ambulanter Dienst/ Wohngemeinschaften |
Finanzierung
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1. Miete, Mietnebenkosten und Haushaltsgeld Die MieterInnen der Wohngemeinschaften führen
einen gemeinsamen Haushalt, das heißt, sie teilen sich die Kosten
für die Miete, die Lebensmittel, die Reinigungsmittel, gemeinsame
Neuanschaffungen, etc. |
| Die Kosten für Miete, Mietnebenkosten,
Verpflegung, einmalige Anschaffungen und Taschengeld werden von den MieterInnen
selbst erbracht. Im Falle von Sozialhilfebedürftigkeit finden für diese Aufwendungen die Regelungen des II. Abschnitts des BSHG Anwendung. |
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2. Pflege Für alle MieterInnen der Wohngemeinschaften
wird bezüglich der Pflege ein individueller Leistungskatalog erstellt.
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| Der Kostenbeitrag der Pflegekassen richtet sich nach der Pflegestufe der MieterInnen, zurzeit |
| Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III |
440,00 1.040,00 1.510,00 |
Euro Euro Euro |
| 3. Psychosoziale Versorgung, Nachtbereitschaft
und HauswirtschaftlicheVersorgung
Die MieterInnen der Wohngemeinschaften benötigen
auf Grund ihrer Erkrankung zusätzlich zu den grundpflegerischen Leistungen: |
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| Die Kosten hierfür werden z. Zt. mit einer monatlichen Pauschale abgerechnet. |
Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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