Ambulanter Dienst/ Wohngemeinschaften
 

Finanzierung

 

1. Miete, Mietnebenkosten und Haushaltsgeld

Die MieterInnen der Wohngemeinschaften führen einen gemeinsamen Haushalt, das heißt, sie teilen sich die Kosten für die Miete, die Lebensmittel, die Reinigungsmittel, gemeinsame Neuanschaffungen, etc.

Die Kosten für Miete, Mietnebenkosten, Verpflegung, einmalige Anschaffungen und Taschengeld werden von den MieterInnen selbst erbracht.
Im Falle von Sozialhilfebedürftigkeit finden für diese Aufwendungen die Regelungen des II. Abschnitts des BSHG Anwendung.
 

2. Pflege

Für alle MieterInnen der Wohngemeinschaften wird bezüglich der Pflege ein individueller Leistungskatalog erstellt.
Die Einzelleistungen werden nach den von den Pflegekassen festgelegten Beträgen abgerechnet.


Der Kostenbeitrag der Pflegekassen richtet sich nach der Pflegestufe der MieterInnen, zurzeit
 
  Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
440,00
1.040,00
1.510,00
  Euro
Euro
Euro
 
3. Psychosoziale Versorgung, Nachtbereitschaft und HauswirtschaftlicheVersorgung

Die MieterInnen der Wohngemeinschaften benötigen auf Grund ihrer Erkrankung zusätzlich zu den grundpflegerischen Leistungen:

 
  1. Psychosoziale Versorgung (Tagestrukturierung, Motivation,
    Therapeutische Angebote, kulturelle Angebote, etc.)
  2. Hauswirtschaftliche Versorgung (Hilfe bei der Essenszubereitung, beim Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Reinigen der Wohnung)
  3. Eine „rund-um-die-Uhr“ Versorgung, d.h., auch nachts muss jeweils eine Betreuungsperson anwesend sein.
 
Die Kosten hierfür werden z. Zt. mit einer monatlichen Pauschale abgerechnet.
 
 

Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

>> Kontakt